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Umzugsunternehmen Berlin Hellersdorf 030 754367384

Halteverbotszone in Berlin Hellersdorf beantragen

Ein Halteverbot ist hier schnell eingerichtet und selten das eigentliche Problem: In der Großsiedlung steht der Wagen fast immer, entscheidend ist der Weg vom Halteplatz bis zur Wohnungstür. Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde, lassen die Schilder rechtzeitig stellen und messen vorher die Strecke dahinter. Beides steht im Angebot.

Halteverbotszone: was das kostet

Erreichbar an Werktagen von 09:00 bis 18:00 Uhr im Büro. Der Festpreis steht nach dem kostenlosen Aufmaß fest.

Halteverbot und die Posten daneben
PostenWas dazugehörtPreis
Halteverbot an einer AnschriftAntrag rund vier Wochen vorher, Schilder vier Werktage vorherab 57 €
Halteverbot an beiden AnschriftenAntrag, Aufstellen und Abholen inbegriffenab 90 €
Möbellift bis zur vierten EtageHalbtags, Bedienung inbegriffen, höhere Geschosse nach Aufwandab 179 €
Klavier oder Flügel bewegenVier Kräfte, Rollbrett und Gurteab 187 €
In allen Beträgen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Nach dem kostenlosen Aufmaß nennen wir eine feste Summe, und die gilt dann für den Umzugstag.

Wie viele Meter und wie viele Tage beantragt werden

Eine Halteverbotszone wird nach Länge und Dauer beantragt, und danach richtet sich auch die Gebühr: Die Behörde berechnet ab 21,00 Euro, je nach Umfang und Dauer. Beantragt wird so viel Fläche, wie der Wagen samt Rangierraum braucht, und in der Regel für einen einzigen Tag. Zwei Zonen an zwei Anschriften sind zwei Vorgänge, auch wenn es derselbe Umzug ist.

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts, Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin, mit einer Sprechzeit am Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung. Der Antrag ist formlos, es gibt weder ein Formular noch ein Online-Verfahren, und die Bearbeitung dauert rund vier Wochen. Die Behörde erteilt dabei nur die Anordnung; die Schilder stellt sie nicht, das übernimmt eine Firma. Wer selbst beantragt, sollte diese vier Wochen einplanen, bevor der Umzugstermin fest zugesagt wird.

Rundes Verkehrszeichen für eingeschränktes Haltverbot, blaue Fläche mit rotem Rand und rotem Schrägbalken, an einer Backsteinwand
Der Halteplatz ist hier selten das Problem, der Weg dahinter schon.

Der Halteplatz ist der Anfang, nicht das Ziel

Hier dreht sich die übliche Erzählung um. In der Großsiedlung sind die Straßen breit genug, ein Halteplatz findet sich fast immer, und trotzdem entscheidet nicht er über den Aufwand, sondern die Strecke dahinter: der Weg über den Fußweg ins begrünte Blockinnere, die Stufen vor dem Hauseingang, die Kabine, die nicht jedes Stück nimmt. Wir schreiten diese Strecke beim Aufmaß ab und halten sie im Angebot fest, statt sie zu schätzen.

Es gibt außerdem Lagen, in denen auch eine bewilligte Zone nichts nützt, und die klären wir vor dem Antrag statt danach. Dann geht es nicht darum, wo der Wagen steht, sondern wie die Ladung von dort zur Tür kommt. Wenn absehbar ist, dass der Weg lang wird, ist eine zusätzliche Kraft zu ab 25 € je Stunde meistens günstiger als eine zweite Zone an derselben Straße, weil sie den Umzugstag insgesamt verkürzt.

Anordnung, Schilder, und wer was macht

Der Vorgang besteht aus zwei Teilen, die häufig verwechselt werden. Die Behörde erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung, also die Erlaubnis, dass an dieser Stelle ein Halteverbot gelten darf. Die Schilder selbst kommen von einer Firma, die sie aufstellt, das Datum dokumentiert und sie nach dem Umzug wieder abholt. Bei uns laufen Antrag, Aufstellen und Abholen in einem Posten zusammen, an einer Anschrift bei ab 57 €, an beiden bei ab 90 €.

Soll zusätzlich ein Möbellift auf der Straße stehen, kommt ein zweiter Antrag dazu: eine Sondernutzung nach Paragraf 11 des Berliner Straßengesetzes mit 80,00 Euro Verwaltungsgebühr und 25,00 Euro je Tag und Standort. Die verkehrsrechtliche Anordnung ersetzt sie nicht, und die Sondernutzung ersetzt die Anordnung nicht. Zwei Anträge, zwei Gebühren, ein Umzugstag.

Damit die Zone am Morgen wirklich frei ist

Die Vorlauffrist der Schilder ist höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.05.2018 entschieden, Aktenzeichen 3 C 25.16, dass ein Fahrzeug nur dann kostenpflichtig abgeschleppt werden darf, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen stand, und zwar ohne stundenscharfe Berechnung. In der Praxis heißt das: frühestens am vierten Tag. Der entschiedene Fall betraf ausdrücklich die Vorbereitung eines privaten Umzugs. Wer knapper stellt, hat zwar Schilder, aber keinen belastbaren Anspruch auf einen freien Platz.

Vier Werktage Vorlauf gelten deshalb bei uns für die Schilder, nicht für den Antrag; der braucht die rund vier Wochen Bearbeitungszeit der Behörde. Beim Aufstellen fotografieren wir die Zone mit Datum und notieren die Kennzeichen der Fahrzeuge, die dort schon stehen. Ohne diesen Nachweis lässt sich später nicht belegen, wie lange das Zeichen stand, und genau daran scheitern Abschleppfälle.

  1. Termin steht: Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, rund vier Wochen Bearbeitung

  2. Anordnung liegt vor: die Schilderfirma stellt die Zone, mindestens drei volle Tage vor dem Umzugstag

  3. Beim Aufstellen Schilder, Datum und die bereits parkenden Kennzeichen dokumentieren

  4. Am Umzugstag steht der Wagen in der Zone, danach werden die Schilder wieder abgeholt

Fragen zum Halteverbot in Hellersdorf

Mehr zu den letzten hundert Metern

Zone beantragen, Weg messen

Nennen Sie uns Adresse und Wunschtermin, dann stellen wir den Antrag rechtzeitig und schreiten beim Aufmaß den Weg vom Halteplatz zur Wohnungstür ab.